Kurzlinkgenerator
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Tipps
  • Sie befinden sich im Kurzlinkgenerator 2be.legal. Hier können Sie lange URLs in eine Form 2be.legal/2024/1234 kürzen. Wir verwenden diese Form, da sie im Gegensatz zu anderen Kurzlinkgeneratoren sehr ähnlich der juristischen Zitierweise ist.
  • Bitte kopieren Sie eine URL in das Eingabefeld und klicken Sie auf die Schere. Es wird ein Kurzlink erzeugt, den Sie in ihrem Text zitieren können.
  • NEU: Sie können hier nunmehr auch juristische Zitierungen eingeben, z.B. § 433 BGB oder NJW 2024, 122. Sie werden dann direkt auf das Dokument weitergeleitet.
  • NEU: Sie können entsprechend auch links direkt auf Zitierungen erstellen, z.B. 2be.legal/§+433+BGB oder 2be.legal/NJW+2024+122.
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